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Ach du dickes Ei!: Gauner sackte 120.000 Eier ein – zwei Jahre Haft

Ach du dickes Ei!: Gauner sackte 120.000 Eier ein – zwei Jahre Haft
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Vechta (Niedersachsen) – Ganz schön ausgekocht! Mehr als zwei Jahre lang sackte ein Krimineller bei einer Legehennenfarm Eier für lau ein – insgesamt rund 120.000 Stück! Jetzt soll der freche Eier-Betrüger hinter Gitter.

Am Donnerstag fällte das Amtsgericht Vechta (Niedersachsen) sein Urteil: zwei Jahre Gefängnis für Denis W. (46) wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 110 Fällen. Der Gesamtwert der Beute beträgt 22.417 Euro.

Mehr als 1000 Eier pro Woche abgeholt

So soll der große Coup im Hühnerstall abgelaufen sein: Laut Gericht soll Denis W. einen Mitarbeiter der Legehennenfarm in Dinklage (Kreis Vechta) getäuscht haben. Mindestens einmal in der Woche sei der Angeklagte zu der Farm eines regionalen Großhändlers gekommen und habe rund sechs Großpackungen mit insgesamt mehr als 1000 Eiern abgeholt.

„Ist mit dem Chef so abgesprochen“, soll er behauptet haben. Da Denis W. als Käufer bekannt war, schöpfte der Angestellte zunächst keinen Verdacht. Erst nach Monaten fiel die Differenz zwischen Legeleistung und abgelieferter Menge auf. Die Betrugsmasche flog auf – Anzeige, Anklage.

Angeklagter schweigt zum Vorwurf

In der Verhandlung mauerte der 46-Jährige, schwieg eisern zum Vorwurf. Der Chef des Großbetriebs sagte im Zeugenstand: „Es gab keine Absprachen mit ihm.“ Dagegen hielt es der Anwalt von Denis W. für möglich, dass der Leiter der Farmfiliale ohne Wissen des Geschäftsführers die Eier unter der Hand weitergegeben und mitverdient habe. Sein Mandant sehe sich als „Bauernopfer“, so der Verteidiger. Er forderte einen Freispruch.

Für das Schöffengericht war die Sache allerdings eindeutig: Denis W. habe den Mitarbeiter der Farm geschickt hinters Licht geführt, um an die Ware zu gelangen. „Sie hatten eine gute Möglichkeit, die Eier zu verkaufen“, begründete der Vorsitzende. Laut dem Gericht betrieb der Angeklagte Lebensmittelautomaten.

Haftstrafe ist noch nicht rechtskräftig

Die Staatsanwältin hatte für den wegen versuchten Betrugs und Diebstahls bereits vorbestraften 46-Jährigen fast drei Jahre Haft beantragt. „Zu Beginn der Taten standen Sie noch unter Bewährung“, führte sie aus.

Am Ende fanden die Richter zwei Jahre Gefängnis für angemessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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