Politik

Jens Spahn will Björn Höcke von der AfD in Thüringen das Wahlrecht entziehen

Jens Spahn will Björn Höcke von der AfD in Thüringen das Wahlrecht entziehen
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Berlin – Unionsfraktionschef Jens Spahn (46) will Thüringens AfD-Chef Björn Höcke (54) das aktive und passive Wahlrecht entziehen lassen – statt eines Verbotsverfahrens gegen die gesamte Partei. „Alle reden ja immer über Verbotsverfahren. Wie wär's denn, wenn wir einfach mal ein Verfahren machen und gucken, ob man jemanden extrem Rechten wie ihn seine aktiven und passiven Wahlrechte abnehmen kann“, sagt Spahn.

Höcke gilt als Rechtsaußen der AfD. Er wurde vom Landgericht Halle zweimal verurteilt, weil er eine verbotene SA-Parole benutzt hatte. Sein Thüringer Landesverband wird bereits seit 2021 vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Zugleich machte Spahn im „Focus“-Podcast „Machtmenschen“ erneut klar, dass für ihn eine Zusammenarbeit mit der AfD ausgeschlossen ist. „Wer für Putin unterwegs ist, für China spioniert, extrem und radikal in der Sprache ist, von dem grenzen wir uns, grenze ich mich klar ab – politisch, inhaltlich, menschlich.“

Ähnlicher Vorschlag von Peer Steinbrück

Mit seinem Vorstoß steht Spahn nicht allein. Bereits Mitte Juni hatte Ex-Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (79, SPD) gefordert, einzelnen AfD-Politikern – etwa Höcke – das passive Wahlrecht zu entziehen. Zuletzt signalisierten auch CSU-Politiker Offenheit für ein Teil-Verbotsverfahren gegen Teile der AfD. Ein Verbot der Gesamtpartei lehnt die CSU-Führung um Markus Söder (59) dagegen bislang ab.

Seit Jahren wird über ein AfD-Verbotsverfahren diskutiert. Die rechtlichen Hürden gelten allerdings als hoch, zudem gibt es Zweifel, ob ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht überhaupt Erfolg hätte.

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